Transparenzerklärung

Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaften erhaltenen Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen auszuweisen, die in Form von Geldmitteln oder Sachleistungen vergeben wurden und keinen allgemeinen Charakter aufweisen sowie keine Gegenleistung, Entgelt 
oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau hiermit, im Jahr 2023 folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben (Kassaprinzip):

 

Zahlungseingang

Betrag

Beitragsgeber

Dekret Nr.:

Art

Bezugsjahr

 
28.05.2024

735.000,00

Autonome Provinz Bozen
31. Landwirtschaft
31.7 Amt für Landmaschinen und biologische Produktion

9227/2023Saldobetrag2023

Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten,
Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft im Sinne des LG vom 14. Dezember
1998, Nr. 11, Art.4, Abs. 1, Buchstabe o) und p)

29.04.2024

792.500,00

Autonome Provinz Bozen
31. Landwirtschaft
31.7 Amt für Landmaschinen und biologische Produktion

5583/2024Vorschuss2024

Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten,
Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft im Sinne des LG vom 14. Dezember
1998, Nr. 11, Art.4, Abs. 1, Buchstabe o) und p)