Transparenzerklärung
Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017
Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaften erhaltenen Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen auszuweisen, die in Form von Geldmitteln oder Sachleistungen vergeben wurden und keinen allgemeinen Charakter aufweisen sowie keine Gegenleistung, Entgelt oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau hiermit, im Jahr 2022 folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben (Kassaprinzip):
Zahlungseingang | Betrag | Beitragsgeber | Dekret Nr.: | Art | Bezugsjahr | |
| 08.06.2021 | 675.000,00 | Autonome Provinz Bozen | 8464/2021 | Vorschuss | 2021 | Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten, |
| 14.05.2021 | 135.000,00 | Autonome Provinz Bozen | 6663/2020 | Saldobetrag | 2020 | Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten, |