Transparenzerklärung

Beiträge 2025 

Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaften erhaltenen Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen auszuweisen, die in Form von Geldmitteln oder Sachleistungen vergeben wurden und keinen allgemeinen Charakter aufweisen sowie keine Gegenleistung, Entgelt 
oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau hiermit, im Jahr 2023 folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben (Kassaprinzip):

 

Zahlungseingang

Betrag

BeitragsgeberDekret Nr.:ArtBezugsjahr 
08.08.2025792.500,00

Autonome Provinz Bozen
31. Landwirtschaft
31.7 Amt für Landmaschinen und biologische Produktion

5583/2024Saldobetrag2024

Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten,
Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft im Sinne des LG vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, Art.4, Abs. 1, Buchstabe o) und p) 

28.08.2025827.500,00

Autonome Provinz Bozen
31. Landwirtschaft
31.7 Amt für Landmaschinen und biologische Produktion

12849/2025Vorschuss2025

Gewährung einer Beihilfe zur Förderung von Beratungsdiensten,
Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft im Sinne des LG vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, Art.4, Abs. 1, Buchstabe o) und p)